Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Förderinstrumente
Alle Bewirtschafter und Flächeneigentümer erhalten bei Bedarf eine umfangreiche Darstellung und Beratung der in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere in der 2. Säule der GAP-Reform ab 2023 durch das Land angebotenen Maßnahmen. Gleichzeitig werden bei Bedarf auch die Möglichkeiten einer investiven Förderung auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Vorhaben des Naturschutzes (Naturschutzförderrichtlinie – NatSchFöRL M-V) erläutert.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt für die neue Förderperiode ab 2023 folgende Förderprogramme zur Verfügung.
Förderung der 2. Säule
Dieser Überblick stellt in seiner neuesten Fassung alle Informationen der Richtlinien, Merkblätter und Ausfüllhinweise für das Antragsverfahren nicht vollständig dar. Ferner sind die Richtlinien nach wie vor nur im Entwurf vorhanden, da noch rechtliche Grundlagen fehlen. Daher sind vor Bearbeitung der Anträge alle Dokumente sorgfältig durchzulesen. Sobald die vollständigen Richtlinien-Texte zur Verfügung stehen, werden wir diese Ihnen zur Verfügung stellen.
Derzeit stehen aktuell diese beiden Dokumente zur Verfügung:
- Merkblatt zur Änderung einer bewilligten Verpflichtung im Rahmen der flächen- und tierbezogenen Maßnahmen der 2. Säule (Merkblatt Maßnahmen 2te Säule – PDF)
- Merkblatt für Einzelanträge (PDF)
- Merkblatt für Sammelanträge (PDF)
Bei Rückfragen stehen Ihnen neben dem Büro ALAUDA auch die Fachberater LMS Agrarberatung GmbH sowie die Mitarbeiter der Abteilung 2 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern zur Verfügung.
Dauergrünland
Nachfolgend werden die Richtlinie zur Förderung des Dauergrünlandes und die dazu gehörenden Merkblätter und Hinweise zur Verfügung gestellt.
- Richtlinie zur Förderung der extensiven und naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (Richtlinie extensive und naturschutzgerechte Dauergrünlandbewirtschaftung) (MV23 – Richtlinie 525 526 Dauergrünland – PDF)
- Merkblatt zur extensiven und naturschutzgerechten Dauergrünlandbewirtschaftung (MV23 – Merkblatt 525 526 Dauergrünland – PDF)
- Hinweise zum Förderantrag 2023 gemäß der Richtlinie zur Förderung der extensiven und naturschutzgerechten Dauergrünlandbewirtschaftung (FP 525 und FP 526) (MV23 – Hinweise 525 526 Dauergrünland – PDF)
Sollten Sie zu diesem Thema eine Beratung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zum Büro ALAUDA auf. Weiterhin stehen Ihnen für Fragen zum Agrarantrag auch die Fachberater der LMS Agrarberatung GmbH sowie die Mitarbeiter der Abteilung 2 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern zur Verfügung.
Förderung von Vorhaben des Naturschutzes
Gefördert werden Vorhaben des Naturschutzes in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität. Beim Moorschutz ist außerdem auch der Klimaschutz Zuwendungszweck.
Im Einzelnen werden gefördert:
- Vorhaben zur Wiederherstellung von Fechtgebieten und Mooren,
- Studien für komplexe Maßnahmen zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren,
- Vorhaben in Natura 2000-Gebieten zur Renaturierung und Neuanlage von Söllen und Kleingewässern, zum Erhalt oder zur Verbesserung des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten, zur Schaffung oder Erhöhung von Akzeptanz für geschützte Tierarten,
- Vorhaben in Gebieten mit hohem Naturwert zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Lebensräumen für geschützte Tierarten und
- die Anpflanzung von Hecken heimischer Arten.
Die einzelnen Fördermaßnahmen und die genauen Förderbedingungen der Richtlinie für die Förderung von Vorhaben des Naturschutzes (Naturschutzförderrichtlinie – NatSchFöRL M-V) können jederzeit im Internet auf www.landesrecht-mv.de nachgelesen werden.