NATURA 2000 – allgemeine Informationen
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden europaweit Verluste vieler wildlebender Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume festgestellt. Diese Entwicklung veranlasste die Europäische Gemeinschaft zwei Richtlinien zur Schaffung des länderübergreifenden Schutzgebietsnetzes in Kraft zu setzen. Dabei handelt es sich um die seit 1979 geltende Richtlinie über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) und die 1992 beschlossene Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-RL).
Auf der Grundlage dieser Richtlinien wurden durch die Mitgliedsstaaten Europäische Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete (in MV GGB-Gebiete) benannt und ausgewiesen. Sie bilden das kohärente europäische Netz „NATURA 2000“. Das Ziel dieses zusammenhängenden ökologischen Netzes von Schutzgebieten besteht darin, die im Rückgang befindlichen Arten und deren Lebensräume dauerhaft vor dem Verschwinden zu bewahren und biologische Vielfalt zu erhalten. Während in den Vogelschutzgebieten die Brut- und Rastvogelarten geschützt und deren Lebensräume in einem optimalen Zustand erhalten, entwickelt oder wieder hergestellt werden sollen, sind in den FFH-Gebieten besonders schützenswerte Lebensraumtypen und deren Arten zu erhalten. In Mecklenburg-Vorpommern (MV) sind gegenwärtig 58 Lebensraumtypen sowie 38 Tier- und 8 Pflanzenarten nachgewiesen. Eine PDF mit dem Überblick zu den in Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen europäischen Schutzgebieten erhalten Sie auf der Webseite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern.
Nach Artikel 6 Absatz 1 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sind durch die Mitgliedstaaten Maßnahmen festzulegen, die für die Erhaltung der dort vorkommenden Arten (Anhang II) und Lebensräume (Anhang I) erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind in sogenannten Managementplänen (MaP) oder integriert in Entwicklungsplänen darzustellen. Im Fachleitfaden „Managementplanung für Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ werden für MV landesweit verbindliche Vorgaben zum Ablauf, zum Inhalt und zur Form der Bearbeitung von Managementplänen. Damit wird sichergestellt, dass die Pläne methodisch einheitlich erarbeitet werden, eine angemessene Beteiligung der Betroffenen, der Verbände und der Öffentlichkeit erfolgt und die Ergebnisse untereinander vergleichbar und landesweit auswertbar sind. Gegenwärtig ist die Erstellung von Managementplänen für die GGB-Gebiete in MV weitestgehend abgeschlossen, während die Erstellung der Pläne für die Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA) weiter andauert. Einen Überblick erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg-Vorpommern.